1. Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 b EStDV
Bei Zuwendungen bis zu 300 Euro benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbescheinigung von uns. Zur Anerkennung Ihrer Spende bzw. Ihres Mitgliedsbeitrages als Zuwendung an den Club, ist es ausreichend, den entsprechenden Kontoauszug und das unter dem unten stehenden Link eingestellte Dokument dem Finanzamt vorzulegen.
Vereinfachter Zuwendungsbescheid (PDF)
2. Zuwendungsbestätigung
Bei Zuwendungen über 300 Euro erhalten Sie von uns automatisch eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster.